| Vielen
Dank dass Sie sich entschlossen haben an der Schulpartnerschaft
teilzunehmen. Sollten Sie noch keine Erfahrung auf diesem Gebiet
haben, lassen Sie sich nicht entmutigen. Viele Ideen lassen sich
nicht immer umgehend verwirklichen, öfters muss man Vorhaben verschieben
bzw. überdenken. Besonderes Merkmal von Elternvertretern sind Optimismus
und Durchhaltevermögen.
Die
österreichischen Schulen werden hauptsächlich durch zwei
Gesetze geregelt, durch das Schulunterrichtsgesetz (SchUG) und das
Schulorganisationsgesetz (SchOG). In diesen Gesetzen sind auch die
Bestimmungen über die Schulpartnerschaft festgehalten. Der
Elternverein als privatrechtlicher Verein, seine Aufgaben und Möglichkeiten
sind im SchUG § 63 verankert.
Mit
den nachstehenden Dokumenten wollen wir Ihnen praktische
Arbeitsunterlagen zur Verfügung stellen. |