| 1974
wurde mit dem Schulunterrichtsgesetz die Schulpartnerschaft erstmalig
in Österreichs Schulen eingeführt. Eltern und Schüler bekamen so
im Schulwesen Rechte eingeräumt und wurden gleichzeitig eingeladen,
in partnerschaftlicher Weise, Schule mitzugestalten.
Da eine erfolgreiche Erziehungsarbeit nur in Zusammenarbeit von
Eltern und Schule gelingen kann, sieht das Gesetz mehrere Vertretungsformen
vor:
- Elternverein
- Schul-
und Klassenforum
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Schulgemeinschaftsausschuss (SGA)
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In den Schulen mit Schulgemeinschaftsausschuss besteht im Rahmen
der Schulautonomie die Möglichkeit der Interessensvertretung durch
Elternvertreter im SGA. |