| Das
Bildungsdokumentationsgesetz (BilDokG) ist seit 1. Jänner 2003 in
Kraft. Es stellt nunmehr die Rechtsgrundlage für statistische Meldungen
aller Bildungseinrichtungen an zentrale Stellen dar. Die bisherigen
Statistikmeldungen werden dadurch abgelöst.
Als Identifikationsmerkmal für SchülerInnen dient die Sozialversicherungsnummer.
Für SchülerInnen, die über keine SVNR verfügen wird ein "Ersatzkennzeichen"
benötigt, das von der Schule über eine Internet-Applikation der
Statistik Austria bezogen wird. |