| ZVR-Zahl
Mit
Einführung des zentralen Vereinsregisters wurde jedem Verein
eine unverwechselbare ZVR-Zahl zugeteilt. Seit 01.04.2006 sind
alle Vereine verpflichtet, die ZVR-Zahl im Rechtsverkehr anzugeben
(z.B. bei Eingaben bei Behörden, im Schriftverkehr etc.).
VEREINSRECHT
2002
Das
neue Vereinsgesetz 2002 konfrontiert alle, die mit Elternvereinen
zu tun haben, mit zahlreichen neuen Fragestellungen. Allenfalls
müssen sie Vereinsstatuten geändert und an das neue Vereinsgesetz
angepasst werden.
Die
nachfolgenden Dokumente bringen nähere Informationen: |